§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit
Mittelstand Media – nachstehend „Anbieter“ genannt – und seinen Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch
dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und
Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm
zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem
Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung
zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich
ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des
Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet
oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Online-
Marketing. Die Dienste werden entweder dauerhaft, über einen vereinbarten
Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich
geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer
bestimmten Person besteht nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen
Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie dem
Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart,
sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es
sei denn, dass der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
(6) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie
Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen,
werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten
tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden
nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich
beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären.
Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum
Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich
geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder
Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der
Anbieter das Telefonat, die Videokonferenz oder den Chat zu Beweis- und
Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem
Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme
des Angebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eine
Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter
bereitgestelltes Kundenportal übersendet.
§ 4 Vergütung
(1) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot
oder dem geschlossenen Vertrag zwischen den Parteien und ist verbindlich
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer,
sofern diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz
verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner
Ansprüche abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als
Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig,
es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart.
Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum
fällig.
(2) Die Zahlung sämtlicher Rechnungsforderungen innerhalb der
Geschäftsbeziehung erfolgt per Überweisung. Der Kunde verpflichtet sich, den
Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto der Agentur zu überweisen.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen
Rechnungsbetrags auf dem Konto der Agentur. Kommt der Kunde mit der
Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe
gemäß § 288 BGB zu berechnen. Weitergehende Ansprüche der Agentur,
insbesondere auf Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens, bleiben
hiervon unberührt. Die Agentur behält sich vor, nach einmaligem Zahlungsverzug
weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
erbringen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel elektronisch per E-Mail. Der
Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Sollte der Kunde eine Rechnung in
Papierform wünschen, kann die Agentur hierfür eine Bearbeitungsgebühr
erheben.
(3) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.
Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden
vor Vertragsschluss zugänglich sind.
(4) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden
unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber
dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter
Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten,
die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den
Kunden kein Verschulden trifft.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der
jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von
seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge
erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den
er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere
Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die
Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung
gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen
Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge
und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt
werden.
(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab,
dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten
Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige
Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen
unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände
außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der
Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein
eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner
Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer
Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils)
einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch
ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden
geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben
unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden
digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen
und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform
(persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu
schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugeben ist untersagt und wird straf- und
zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit
verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs
auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke
der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu.
Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden
dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters
unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des
Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie
bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht
unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit
die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren
Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende
Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für
Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung
eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus
dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen.
Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der
Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die
Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines
Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem
Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw.
ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als
Schadensersatz geltend machen.
(3) Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit und kann vor deren Ablauf nicht
ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die
Zusammenarbeit jeweils um die gleiche Anzahl an Monaten, wie sie ursprünglich
vereinbart war, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit einer Frist von
mindestens einem Monat vor dem Ablaufdatum in Schriftform gekündigt wird.
§ 10 Urheberrecht
(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten
Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke,
Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle
anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters.
Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den
Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich,
markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die
vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das
Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige
Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate,
sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters
abzuändern und dann zu verwerten.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung
zur Weitergabe ergibt.
(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so
dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§ 11 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene
Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten
festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos
und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der
Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter
einschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen
des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für
den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für
den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die
Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der
Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen
und zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils
erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten.
Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das
Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht
vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im
Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei
denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen
mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde
gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu
bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso
verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten
und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom
Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den
Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten
auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des
Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner
Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke
über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken
des Auftraggebers.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber
der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der
Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei,
insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor,
jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und
seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre
Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu
verfolgen.
§ 13 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-
Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine
Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere
Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird
der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer
Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen
in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag
ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: 03/2026